FBG Erzgebirge

Organisation der Forstbetriebsgemeinschaft

Die Forstbetriebsgemeinschaft wird als wirtschaftlicher Verein durch einen Vorstand, der sich ausschließlich aus FBG-Mitgliedern zusammensetzt, in allen rechtlichen, finanziellen und forstfachlichen Fragestellungen vertreten. Dabei wird die FBG durch einen Geschäftsvorstand mit betriebswirtschaftlicher Erfahrung geleitet. Mehrere Mitglieder des aktuellen Vorstands sind Personen mit forstfachlicher Qualifikation und langjähriger Berufserfahrung. Alle Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich und unentgeltlich tätig. Lediglich der Geschäftsführer erhält im Zusammenhang mit der Geschäftsbesorgung der FBG eine Aufwandsentschädigung. Die FBG führt mindestens einmal im Jahr eine Mitgliedervollversammlung durch.Die Finanzierung des Geschäftsbetriebes der FBG erfolgt ausschließlich durch Einnahmen aus dem organisierten Geschäftsbetrieb (Rohholzmobilisierung, Bewirtschaftungs- und Waldpflegeverträge, Mitgliedsbeiträge etc.). Wichtig: Es werden keine Provisionen oder Umlagen bei Holzernte, Holzhandel oder sonstiger Geschäftstätigkeit gegenüber dem Waldbesitzer erhoben. Die Mitgliedschaft in der FBG führt nicht zu einer dauerhaften finanziellen Belastung des Waldbesitzers.