Mitglied in unserer Forstbetriebsgemeinschaft kann jeder private und körperschaftliche Waldbesitzer werden. Die Abgabe eines vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrages reicht vollkommen aus. In der Mitgliederversammlung wird abschließend über die Aufnahme eines Neumitgliedes abgestimmt. In unserer FBG wird eine einmalige Beitrittsgebühr erhoben, periodische Mitgliedsbeiträge (Beitragsordnung) gibt es dagegen nicht. Die Rechte und Pflichten des einzelnen Mitgliedes regelt dabei die Satzung der FBG.
Gerne würden wir sie als neues Mitglied in unserer FBG begrüßen, denn nur gemeinsam sind wir in der Lage, die aktuellen und zukünftigen Probleme des nichtstaatlichen Waldbesitzes zu bewältigen. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann sprechen Sie einfach mit uns. Wir sind gerne für Sie da. Für weiterführende Informationen können Sie die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten nutzen!